Dieses sehr gepflegte Reihenmittelhaus verfügt über eine Gesamtwohnfläche von ca. 143m² und steht auf einem ca.150m² großen Grundstück in zentraler und ruhiger Lage von Bondorf. Die Immobilie wurde 1994 in Massivbauweise hochwertig errichtet. Sie teilt sich in drei Etagen auf und besitzt 4 flexible nutzbare Zimmer. Eingetreten - befinden Sie sich im Erdgeschoß der Immobilie mit Garage, Waschküche, Kellerraum und Gäste WC. Im 1. OG öffnet sich Ihnen der Blick in den großzügigen und offen gestalteten Wohn-Essbereich. Von hier gelangen Sie in den gemütlichen Gartenbereich, der mit einer sonnenverwöhnten Terrasse zum Entspannen und schöne Stunden mit Freunden und Familie einlädt. Abgerundet wird das 1.OG von einer großzügig bemessen hellen Einbauküche. Im 2. OG erwartet Sie ein geräumiges Elternschlafzimmer sowie ein Kinderzimmer/Büro und ein neues modernes Tageslichtbad. Im 3. OG befinden sich noch 2 weitere helle Kinderzimmer. Abgerundet wird diese tolle Immobilie mit einer Garage und einem günstig gelegenen Außenstellplatz direkt vor dem Hauseingang. Wir feuen uns, Ihnen diesen Familientraum bei einer Vor-Ort-Besichtigung vorzustellen. Die Immobilie wird derzeit vom Eigentümer bewohnt, und ist ab Oktober 2023 frei.
- hochwertiges Reihenhaus - flexible Raumnutzung - offener Wohn-und Essbereich - neue Kunstofffenster 2018 - modernes neues Tageslichtbad 2020 - separates Gäste WC - sonnenverwöhnte große Terrasse - Gartenhaus - Garage - Außenstellplatz direkt vor dem Haus - teilw. elektr. Rollläden - elektr. Markise
Bondorf liegt im Korngäu bzw. oberen Gäu, 10 km südlich von Herrenberg, 16 km nordöstlich von Horb am Neckar und 10 km nordwestlich von Rottenburg am Neckar. Stuttgart ist über die BAB 81 erreichbar. Bondorf hat eine Station an der Gäubahn und ist dadurch über das Schienennetz mit Stuttgart, Singen, Freudenstadt und den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart verbunden. Wenige Gehminuten entfernt befinden sich am Ort Kindergärten und Grundschule, die weiterführenden Schulen sind u.a. in Rottenburg a.N. oder Horb. Es bestehen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten durch Discounter, Drogeriemarkt und Baumarkt. Eine Tankstelle ist ebenfalls in der unmittelbaren Nähe. Zahlreiche Vereine bieten vielfältige Freizeitaktivitäten in Sport und Kultur.
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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