KAPITALANLAGE! Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten und Ladenfläche in zentraler Lage!

72213 Altensteig

1.400.000,00 €
Kaufpreis
22
Zimmer
651 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
72213 Altensteig
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Haus
Zimmer
22
Grundstück
560 m2
Wohnfläche
651 m2
Vermietbare Fläche
651 m2
Zustand
teil-/ vollsaniert
Online-ID
8045852
Anbieter-ID
LDW1.TM.5396
Stand vom
20.03.2023
Kauf­preis
1.400.000,00 €
Provision für Käufer
4,76% vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.
Badezimmer
7
Wohneinheiten
7
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Kfz-Stellplatz
Massivbauweise
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
150.00 kWhm2a (inkl. Warmwasser)
Gültig bis
01.01.2030
Energieeffizienzklasse
D
Baujahr
1890
Baujahr laut Energieausweis
2011
Primärer Energieträger
GAS
Befeu­e­rungs­art
Gas

In dem attraktiven Zentrum von Altensteig, befindet sich dieses Wohn- und Geschäftshaus mit 7 Wohneinheiten und einer Ladenfläche. Voll vermietet verteilen sich auf 2 Obergeschosse 2x 4Zimmer- Wohnungen. 2x 2,5Zimmer- Wohnungen und 2x 2Zimmer- Wohnungen. Zudem verfügt eine Wohneinheit über einen Balkon. Im Dachgeschoss befindet sich eine weitere 2 Zimmer- Wohnung die vermietet ist. In den zurückliegenden Jahren wurden einige Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. So hat z.B. das Dach eine Dämmung, neue Bodenbeläge wie Granit, Fließen und Laminat sowie neue Kunststofffenster. Die Gaszentralheizung wurde innerhalb der letzten 10 Jahre erneuert, ebenso die Elektrik. Die Fassade wurde im Jahr 2021 weitgehend überarbeitet. Insgesamt befindet sich das vollvermietete Wohnhaus- und Geschäftshaus in einem guten Bau- und Pflegezustand. Gerne stellen wir Ihnen die Immobilie persönlich vor.

Ausstattung

-Wohn- und Geschäftshaus -Voll vermietet -Zentrale Lage -Kernsaniert

Lage

Altensteig liegt am Oberlauf der Nagold, eines Nebenflusses der Enz, und an der Ostflanke des Nordschwarzwaldkamms. Stuttgart ist 49 km, Baden-Baden 33 km entfernt (Luftlinie). Umgeben wird Altensteig von den Nachbargemeinden Neuweiler im Norden, Neubulach und Wildberg im Nordosten, Ebhausen im Osten, Rohrdorf und Haiterbach im Südosten, Pfalzgrafenweiler, Egenhausen und Wörnersberg im Süden, Grömbach im Südwesten sowie Simmersfeld im Westen. Zur Stadt Altensteig gehören die ehemalige Stadt Berneck und die ehemaligen Gemeinden Altensteigdorf, Garrweiler, Hornberg, Spielberg, Überberg, Walddorf mit Monhardt und Wart. Zur Stadt Altensteig in den Grenzen vor der Gemeindereform der 1970er Jahre gehört die Stadt Altensteig. Zu den ehemaligen Gemeinden Altensteigdorf und Wart gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zur ehemaligen Stadt Berneck gehören die Stadt Berneck, der Weiler Bruderhaus und die Häuser Bahnhof Berneck. Zur ehemaligen Gemeinde Garrweiler gehören das Dorf Garrweiler und die Häuser Fischhaus und Kohlsägmühle. Zur ehemaligen Gemeinde Hornberg gehören das Dorf Hornberg, die Burgruine Burg Hornberg und die Häuser Baiermühle. Zur ehemaligen Gemeinde Spielberg gehören das Dorf Spielberg und die Häuser Ziegelhütte. Zur ehemaligen Gemeinde Überberg gehören die Weiler Heselbronn, Lengenloch und Zumweiler. Zur ehemaligen Gemeinde Walddorf gehören das Dorf Walddorf, der Weiler Monhardt, das Chausseehaus und der Ort Elektrizitätswerk. Weitere Infos unter: https://www.altensteig.de/

Sonstiges

Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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