Herzlich Willkommen in Ihrem neuen Traumhaus in Heiningen! Dieses großzügige freistehende Einfamilienhaus aus dem Jahr 1961 bietet Ihnen einzigartige Möglichkeiten, Ihre Vorstellungen vom perfekten Eigenheim zu verwirklichen. Das Haus beeindruckt schon beim ersten Anblick durch eine beeindruckende Einfahrt und einen gepflegten Hof, der Sie direkt zu einer gemütlichen überdachten Terrasse führt. Beim Betreten des Erdgeschosses werden Sie von einer einladenden Diele begrüßt, die sich auch hervorragend als Esszimmer eignet. Die geräumige Küche mit angrenzender Speisekammer lädt zum Kochen und Genießen ein. Das Erdgeschoss bietet außerdem drei weitere großzügige Zimmer, die sich ideal als Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Büro nutzen lassen. Ein Wintergarten bietet zusätzliches Platzangebot und rundet das Raumangebot ab. Ein Badezimmer mit WC befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss. Im Dachgeschoss erwarten Sie zwei weitere gut geschnittene und großzügige Schlafzimmer sowie ein weiteres Badezimmer mit WC. Hier finden Sie genügend Platz für Ihre Familie und Freunde. Das Angebot wird durch den großzügigen Garten abgerundet. Hier haben Sie genügend Raum für Ihre eigenen Ideen und Wünsche. Ob ein großer Gemüsegarten, ein bunter Blumengarten, ein Spielplatz für Ihre Kinder oder ein Schuppen für Ihre Hobbys - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns darauf, Ihnen Ihr neues Traumhaus zeigen zu können!
- Garage - Doppel-Carport - zwei Kaminöfen (EG & OG) - Zwei Bäder (EG & OG) - Wintergarten - Waschküche - großzügige Küche mit Speisekammer - großzügige Gartenfläche - diverse Abstellräume - 6,3 kWp Photovoltaikanlage mit 5,8 kWh Stromspeicher (Mietkauf)
Heute präsentiert sich Heiningen als eine stetig wachsende und aufstrebende Gemeinde mit rund 5.200 Einwohnern. Die freundliche und günstige Lage des Ortes im Albvorland mit gesunder Luft und guten Verkehrsverbindungen zur Autobahn und zum Filstal, die Nähe der Stadt mit all ihren Verdienst- und Einkaufsmöglichkeiten, ihren zahlreichen weiterführenden Schulen und mit dem breiten Angebot an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Den Heininger Einwohnern stehen mit der TSV-Halle, der dreiteiligen Voralbhalle, dem Voralbbad mit Sauna, den Freisportanlagen, den Rasenplätzen für Fußball und Handball, sowie Tennisplätzen des Tennis-Clubs vielfältige Sportanlagen zur Verfügung, die im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft in Vereinen genutzt werden können. Daneben existiert ein reichhaltiges Angebot an Wegen zum Wandern, für Jogging und Walking, zum Spazieren gehen und Radfahren
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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