Angeboten wird eine gut geschnittene, helle 2-Zimmerwohnung in sehr gefragter Wohnlage von Stuttgart - Bad Cannstatt, an der Grenze zur Schmidener Vorstadt, nahe des Kurparks. Diese Wohnung befindet sich im 2. Stock eines 6-Familienhauses, welches ca. 1947 erbaut wurde. Der gute Schnitt, sowie die hellen Wohnräume werden Sie faszinieren! Die Wohnung bietet Ihnen mit ca. 35,5 m² Wohnfläche ein großes Schlaf- und Wohnzimmer. Die Küche, die im Preis inkludiert ist, ist mit modernen Geräten ausgestattet. Für die tägliche Pflege steht ein Tageslicht-Bad mit Wanne und Waschbecken bereit. Ein Waschmaschinenanschluss für eine kleine Waschmaschine befindet sich ebenfalls im Badezimmer. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine Gas-Zentralheizung. Modernisierungen: - Kombitherme - Dach wurde neu eingedeckt - Einbauküche - Wohnungstüren und Laminatböden Mit einem Anwohner-Parkausweis hat man sehr gute Parkmöglichkeiten in der Umgebung. Die Lage ist sehr ruhig. Ferner steht Ihnen ein Kellerabteil, eine Dachbühne, ein Fahrradkeller und ein gemeinschaftlicher Waschraum zur Verfügung.
Baujahr: 1984 Fenster: Holz, Doppelverglast 2 Zimmer: - Wohnzimmer - Schlafzimmer Tageslicht-Bad: - Badewanne - WC Böden: - Laminat - Fliesen - PVC Heizung: - Gas-Etagenheizung Sonstiges: - Einbauküche - 1 Kellerabteil - Dachbühne - Fahrradkeller - Waschmaschinen-/Trocknerraum
Bad Cannstatt liegt beiderseits des Neckars und ist der älteste Stadtbezirk der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Nordosten des Stadtgebiets befindet sich in erhöhter Lage das beliebte Wohngebiet Schmidener Vorstadt. Von dort ist fußläufig der Kurpark erreichbar. Gleich mehrere Highlights verstecken sich im Kurpark Bad Cannstatt: Aus dem im Jahre 1934 von Jakob Clement geschaffene Lautenschlägerbrunnen im Unteren Kurpark sprudelt staatlich anerkanntes Heilwasser. Der Daimlerturm im Oberen Kurgarten ist ein denkmalgeschützter Aussichtsturm, der am Tag des offenen Denkmals bestiegen werden kann. Und in der Gottlieb‐Daimler‐Gedächtnisstätte, einem ehemaligen Gartenhaus, das zur Villa der Familie Daimler gehörte, entwickelten Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach im Jahr 1883 den ersten schnelllaufenden Motor der Welt. Auch die Innenstadt von Bad Cannstatt und das Stuttgarter Stadtzentrum sind bequem und schnell zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten - Discounter 2 Gehminuten - Bäcker 6 Gehminuten Öffentliche Einrichtungen - Kindergarten - 6 Gehminuten - Grundschule - 13 Gehminuten - Gymnasium - 9 Gehminuten Öffentliche Verkehrsmittel - Buslinie N5 - 3 Gehminuten - Straßenbahn U2 / U19 - 4 Gehminuten - Straßenbahn U1 / U16 - 12 Gehminuten - Straßenbahn U13 - 15 Gehminuten - S-Bahn S2 / S3 - 16 Gehminuten
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können. Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.stuttgarter-zeitung.de, Objekt LDW1.DI.6653 - vielen Dank!